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Reinhaltungspflicht der Gehwege und Straßenrinnen, sowie Rückschnitt von Ästen und Sträucher
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger der Gemeinde Etzenricht,
hiermit erinnern wir Sie an die allgemeine Reinhaltungspflicht der Gehwege und Straßenrinnen sowie an den Rückschnitt von Ästen und Sträuchern.
Leider müssen wir in letzter Zeit vermehrt feststellen, dass im gesamten Gemeindebereich Etzenricht entlang der Straßen Gras und Unkraut in den Straßenrinnen wächst
und das Reinigen der öffentlichen Straßen bei einigen Anliegern leider vernachlässigt wird.
Wir verweisen hierzu auf die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) vom 27.04.2021“.
Hier werden die anliegenden Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen den Gehweg und Straßenrinnen zu reinigen.
Bitte werfen Sie auch einen kurzen Blick auf ihre Sträucher und Hecken. Falls notwendig, bitten wir alle Grundstückseigentümer um Rückschnitt ihrer Sträucher, Hecken und Äste die in den öffentlichen Verkehrsgrund hineinragen.
Anlieger, welche sich nicht um den Bewuchs kümmern, werden durch den Bauhof an das Ordnungsamt weitergegeben. Hier werden, wenn nötig, weitere Schritte eingeleitet.
Wir hoffen auf Ihre Mithilfe. Vielen Dank.
Ihr Ordnungsamt