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Richtigstellung des Zeitungsberichtes

Allgemein

Bei der Wasserprobe, die im heutigen Zeitungsartikel vom 21.07.2026 erwähnt wird, handelt es sich nicht um die Beprobungen im Zuge der Arbeiten am Leitungsnetz im Bereich Radschin, sondern um eine Grundwasserprobe an der ehemaligen Deponie “Am Wassergraben” in Etzenricht.

Das Abkochgebot für den Ortsteil Radschin gilt weiterhin bis auf Widerruf. Die Freigabe erfolgt von der zuständigen Stelle.