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Baugrundstücke Bahnhofstraße / Sperlhammerstraße

Die Gemeinde Etzenricht veräußert die Baugrundstücke Bahnhofstraße 8, Sperlhammerstraße 2 und  4. Die Grundstücke liegen direkt am Landschaftsschutzgebiet und haben daher eine freie Sicht in südliche Richtung. Mit folgendem Link kann die Lage der Grundstücke im Bayernatlas aufgerufen werden:  Link zum Bayernatlas

Für die Baugrundstücke liegt eine positive Bauvoranfrage für Einzelhausbebauungen des Landratsamtes vor. Ein Auszug der Pläne steht nachfolgend zum Download bereit. Die Bebauungen sind nur beispielhaft für zulässige Nutzungen. Notwendige Ausgleichsmaßnahmen für die ehemaligen Feldgehölze auf dem Grundstück und Artenschutzmaßnahmen übernimmt die Gemeinde an anderer Stelle.

Die Grundstücke liegen in Innerortslage und nicht in einem rechtskräftigen Bebauungsplan. Nach Grundstückserwerb und Erteilung einer Baugenehmigung kann sofort mit der Bebauung begonnen werden.

Der Grundstückspreis beträgt 90 €/m² zzgl. der Beiträge für die Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlage. Diese Beiträge sind abhängig von der Größe der geplanten Gebäude.

Die Zufahrten zum Grundstück und der vorbeilaufende Gehweg werden erst nach der Bebauung erstellt, um Beschädigungen während der Baumaßnahmen für die Wohnhäuser zu vermeiden.

Neben den gemeindlichen Grundstücks- und Erschließungskosten ist bei einem Grundstückskauf auch mit Nebenkosten von rd. 5 % des Kaufpreises zu rechnen (3,5 % Grunderwerbssteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten). Zudem ist für den Anschluss an die Versorgungseinrichtungen mit weiteren Kosten zu rechnen (Wasser- und Abwasserleitungen, Strom-, und Telekommunikationsanschlüsse).

Aufgrund der sehr großen Nachfrage nach Bauparzellen in Etzenricht haben wir uns dazu entschlossen, die Grundstücke anhand von Vergabekriterien zu vergeben.

Bei Kaufinteresse bitten wir Sie, den Fragebogen zum Stand 16.03.2025 auszufüllen und diesen mit den geforderten Nachweisen bis spätestens 18.05.2025 per Post an die Gemeinde oder per Mail an das Funktionspostfach bauland@weiherhammer.de zu senden.

Unterlagen zum Download:

Hinweis: Informationen zum Baugebiet „Aign“ erhalten Sie im entsprechenden Reiter.

Baugebiet „Aign“

Der Bebauungsplan für das Baugebiet ist rechtskräftig. Derzeit werden die Erschließungsplanungen durchgeführt, damit die bauliche Erschließung in 2025 erfolgen kann. Grundstückspreise stehen leider noch nicht fest. Die Vergabe der Baugrundstücke ist zu einem späteren Zeitpunkt (ca. Sommer 2025) vorgesehen. Eine Bebaubarkeit wird voraussichtlich ab Herbst 2025 bzw. Frühjahr 2026 möglich sein.

Die Vergabekriterien werden bei Beginn des Vergabeverfahrens mit den zeitlichen Fristen zur Rückmeldung etc. befüllt.

Bei Interesse für ein Grundstück im Baugebiet Aign können Sie sich unter Angabe von Namen und Adresse beim Funktionspostfach der VG unter bauland@weiherhammer.de anmelden. Sie erhalten dann später eine Information, wenn das Vergabeverfahren gestartet wird. Bitte beachten Sie, dass mit der Anmeldung nur die spätere Information zum Beginn des Vergabeverfahrens verknüpft ist. Es können derzeit noch keine Reservierungen etc. vorgenommen werden.

Unterlagen zum Download:

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Inserat aufgeben & Hinweise

Falls das Angebot bzw. die Anfrage beendet ist, bitten wir um kurze Rückmeldung (per Telefon oder Mail) an die Gemeinde. Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Anzeigen übernimmt die Gemeinde Etzenricht keine Haftung.